Standards für erfolgreiches Bloggen

Im Artikel Den Blog bektannmachen – OnPage habe ich schon auf ein paar Standards hingewiesen, die ein erfolgreicher Blog vorweisen sollte. So zum Beispiel die Platzierung des RSS-Links an prominenter Stelle, damit Leser neue Blog-Artikel einfach abonnieren können.

Aber es gibt noch ein paar andere Standards, auf die man setzen sollte, damit der Blog auch als solcher angesehen wird.

Impressum bzw. Anbieterkennzeichnungspflicht

Nach dem Telemediengesetz ist man dazu verpflichtet, ein Impressum anzugeben, wenn man bloggt. Das gilt auch für private Blogs und setzt kein gewerbliches Handeln voraus. Eine umfangreiche Bewertung zum Thema Impressum findet sich bei lawblog. Aber auch das BMJ (Bundesministerium der Justiz) stellt einen Leitfaden zur Impressumspflicht bereit.

Bei WordPress legt man am einfachsten eine Seite mit der Bezeichnung Impressum an. Dort kann man die notwendigen Informationen veröffentlichen:

Pflichtangabe Erläuterung
Familienname
Vorname
  • Mindestens ein Vorname vollständig ausgeschrieben
vollständige (ladungsfähige) Postanschrift
  • Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer
  • Nicht ausreichend: Postfach
Kontaktinformationen
  • Mindestens Angabe einer E-Mail-Adresse und eines weiteren elektronischen oder eines nicht-elektronischen Kommunikationsmittels (zum Beispiel einer elektronischen Anfragemaske oder einer Telefonnummer)
  • Zwischen den Gerichten ist strittig, ob bei Angabe einer Telefonnummer die telefonische Erreichbarkeit zwingend erforderlich ist oder ob ein Anrufbeantworter ausreicht
  • Tipp: Gehen Sie auf Nummer sicher. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse und ein zweites Kommunikationsmittel an, das ebenso effektiv wie eine erreichbare Telefonnummer ist.

Die Tabelle ist dem Leitfaden zur Impressumspflicht des BMJ entnommen.

Informationen zum Autor

Eine Standardangabe bei Blogs sind Informationen zum Autor der Seite, also dem- oder derjenigen, der/die Betreiber der Webseite ist. WordPress bietet hier zwei Möglichkeiten an:

  • Entweder man verwendet die Sidebar, um die entsprechenden Informationen bereitzustellen. Dies ist häufig abhängig vom verwendeten Theme – manche bieten nur rudimentär die Möglichkeit, Bild und Text individuell anzulegen.
  • Oder man erstellt analog zum Impressum auch eine Seite Autor oder Über [Blogname].

Ich denke, die Meinungen zu dieser Angabe gehen etwas auseinander. Die einen sagen, dass es Standard ist, also dass man nur dann von einem “echten” Blog spricht, wenn man diese Informationen preisgibt, die anderen finden, dass es überflüssig ist, da man ja bspw. im Impressum nachsehen kann, wer die Artikel schreibt bzw. für die Inhalte verantwortlich zeichnet.

Aber diese Angabe ist auch ein probates Mittel, um persönliche Neigungen und Interessen klarzustellen. Die geschriebenen Artikel sind ja auf Basis der persönlichen Meinung des Autors entstanden. Wenn man weiß, um wen es sich dabei handelt, bekommen die Artikel eventuell auch ein eine andere Aussage. Wenn man zum Beispiel über die Biografie bei den Autor-Informationen erfährt, dass sich jemand beruflich mit dem Thema auseinandersetzt, über das im Blog häufig geschrieben wird, bekommen die Artikel auch ein anderes Gewicht – man sollte ja davon ausgehen können, dass der Autor sein Handwerk versteht.

Es gibt übrigens noch eine dritte Option, Informationen über den Autor zu veröffentlichen, welche auch hier bei wp-magazin.info angewendet wird: Unter jedem Artikel erscheint ein Hinweis zum Autor mit einer kurzen Beschreibung. Diese Informationen wurden im Admin-Bereich unter Benutzer hinterlegt. Es hängt wiederum vom verwendeten Theme ab, ob diese Informationen standardmäßig bei jedem Artikel ausgegeben werden. Man kann das Theme aber auch anpassen, um diese Angaben bereitzustellen – die notwendigen Template-Tags dafür finden sich bei wordpress.org. Diese Option bietet sich vor allem dann an, wenn es mehrere Autoren gibt.

Seite mit Datenschutzhinweisen

Heutzutage ist es unumgänglich, Angaben zum Datenschutz zu veröffentlichen. Leider gibt es noch immer keine schlüssigen Urteile, denen man entnehmen könnte, auf was beim Thema Datenschutz hingewiesen werden muss. Das kommt nämlich auch darauf an, ob man ein Plugin verwendet, welches das Veröffentlichen bzw. “Liken” eines Artikels bei Facebook oder Google+ ermöglicht. Bei den meisten Plugins, werden schon beim Laden der Seite bzw. des Like-Buttons Informationen an Facebook oder Google übertragen, was vielen Datenschützern bitter aufstößt.

Man sollte seine Leser also möglichst umfangreich darüber aufklären, dass a) Daten übertragen werden und b) um welche es sich dabei handelt. Letzteres ist häufig nur schwer herauszufinden. Man kann der Einfachheit halber auf die Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Diensteanbieter (Google oder Facebook) hinweisen. Dort lassen sich weiterführende Informationen dazu nachlesen.

Genauso ist es notwendig, einen Hinweis zum Datenschutz zu geben, wenn eine Webanalyse-Software (bspw. Google Analytics oder Piwik) eingesetzt wird. Sobald Nutzerdaten erfasst werden, muss der Besucher einer Seite auch darüber in Kenntnis gesetzt werden. Der Hinweis sollte dabei Angaben zur eingesetzten Software beinhalten, als auch darüber, welche Daten erfasst werden. Google stellt in den Nutzungsbedingungen von Analytics [PDF] eine entsprechende Text-Vorlage bereit.

Weitere Standards

Eine Suchfunktion ist sehr hilfreich, wenn man weitere Informationen zu einem Thema finden möchte. WordPress bietet standardmäßig eine Volltext-Suche an. Außerdem lassen sich über Plugins Artikel mit ähnlichem Inhalt, wie der bereits aufgerufene, anzeigen. Das ist auch hilfreich, um die Besucher zum Weiterlesen zu animieren.

Archiv: Blogs sind chronologisch aufgebaut, das heißt, dass sich ein Thema auch zeitlich zurückverfolgen lässt. Bei jedem Artikel wird automatisch auch das Datum der Veröffentlichung mitgespeichert, was eine Darstellung aller Artikel nach Monat und Jahr sortiert ermöglicht. WordPress bietet dabei standardmäßig eine Ansicht nach Monaten an – mit dem Plugin Smart Archives Reloaded lässt sich die Darstellung dabei nochmal verbessern (auch hier im Einsatz).

Kategorien und Schlagwortwolken sind ebenfalls als Standard anzusehen. Kategorien helfen dem Leser, weitere Artikel zu einem Thema zu finden. Tags oder Schlagwörter sind noch feiner als Kategorien und bieten die Möglichkeit, Artikel zu markieren, die zu einem kategorie-übergreifenden Thema gehören. Beides ist standardmäßig in WordPress enthalten und sollte auch entsprechend genutzt werden.

Kommentare

Blog-Leser können Kommentare hinterlassen. Dies ist ein gutes Indiz dafür, dass ein Blog a) gelesen wird und b) dass sich die Leute auch für das Thema interessieren. Außerdem bekommt man über Kommentare auch Hinweise zu neuen Artikelthemen.

Eine sinnvolle Funktion für Leser ist die Möglichkeit, Artikel-Kommentare per E-Mail zu abonnieren. Gerade bei technischen Artikeln, bei denen noch Fragen oder weiterführende Informationen über Kommentare geklärt werden, hat der Leser so die Möglichkeit per E-Mail über Neuigkeiten in Kenntnis gesetzt zu werden. Der Vorteil ist, dass man Leser so auch zurückgewinnen kann, wenn neue Informationen über Kommentare anderer Nutzer bereitgestellt werden. Ein gutes und umfangreiches Plugin dafür ist Subscribe to Comments (Reloaded) von camu.

3 Antworten auf „Standards für erfolgreiches Bloggen“

  1. Hallo Thomas,

    entweder hab ich es beim Lesen falsch verstanden oder Du hast es falsch geschrieben. Eine rein private Homepage die auch keine journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte bietet benötigt in Deutschland keinerlei Impressum. Sollte allerdings auch nur ein Werbebanner und/oder Affiliate-Link drauf sein ist die Seite nicht mehr rein privat sondern gilt als gewerblich.

    Und auch wenn keinerlei Werbung drauf ist aber die geschriebenen Texte journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalten entsprechen ist mehr nötig. Dann muss die komplette Anschrift angegeben werden. Das darf dann auch kein Postfach sein. In Juristen-deutsch: die ladungsfähige Anschrift. Davor muss dann auch noch stehen das die genannte Person für den Inhalt verantwortlich ist. Das muss aber nicht zwingend die Person der die Webseite materiell gehört.

    Ich persönlich kann JEDEM der eine Webseite veröffentlicht nur den kostenlosen Gang zum Impressum Generator von eRecht24 empfehlen ( http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html ) und dort die Fragen peinlichst genau zu beantworten.

  2. Sehr gute Übersicht! Besonders hilfreich für Einsteiger.

    Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist ein ernstzunehmendes Thema. Da sich hier auch oftmals Vorschriften ändern oder mit neuer Technik (wie beispielsweise die Sharebuttons für alle möglichen Sozialen Netzwerke oder Tracking- und Analysetools) auch neue Regeln dazu kommen, sollte man in den Bereichen Datenschutz und Kennzeichnungspflicht stets über Entwicklungen informiert sein.

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